Fahrgastrechte und Reiserecht bei Kreuzfahrten: Deine Rechte im Überblick

von Matze

Eine Kreuzfahrt verspricht Erholung, Abenteuer und unvergessliche Erlebnisse. Doch was passiert, wenn etwas nicht nach Plan läuft – etwa bei Verspätungen, Routenänderungen, Annullierungen oder technischen Problemen? Viele Reisende wissen nicht, welche Rechte sie in solchen Situationen haben.

In diesem Leitfaden erfährst du, welche Ansprüche Kreuzfahrtpassagiere nach EU-Recht haben, wie du diese im Ernstfall durchsetzt und worauf du schon bei der Buchung achten solltest.

📜 Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010

Die EU-Verordnung 1177/2010 schützt dich als Passagier im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie gilt für Kreuzfahrten, wenn:

  • der Einschiffungshafen in einem EU-Mitgliedstaat liegt,
  • das Schiff von einem Unternehmen mit Sitz in der EU betrieben wird,
  • oder die Kreuzfahrt in einem EU-Mitgliedstaat startet.

❌ Ausnahmen: Schiffe mit höchstens 12 Passagieren oder reine Ausflugsfahrten.

🚢 Rechte bei Verspätung oder Annullierung

Bei Verspätungen oder Annullierungen von mehr als 90 Minuten haben Passagiere folgende Rechte:

  • Erstattung oder anderweitige Beförderung: Wahlweise Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
  • Betreuung: Kostenlose Bereitstellung von Mahlzeiten, Erfrischungen und, falls erforderlich, Unterkunft für bis zu drei Nächte (maximal 80 EUR pro Nacht).

Die Höhe der Entschädigung bei Verspätung richtet sich nach der planmäßigen Fahrtdauer und beträgt:

  • 25 % des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 1 Stunde bei Fahrtdauern bis zu 4 Stunden.
  • 50 % des Fahrpreises bei Verspätungen von mehr als 2 Stunden bei Fahrtdauern bis zu 4 Stunden.

Diese Entschädigungen entfallen, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen ist

🛳️ Rechte bei technischen Ausfällen

Kommt es zu technischen Ausfällen am Schiff, gilt:

  • Rückerstattung des Ticketpreises bei Annullierung.
  • Unterkunft bei Abbruch oder Umleitung in einen anderen Hafen.

Ein Beispiel: Fällt ein Motor aus und die Reise muss vorzeitig beendet werden, muss die Reederei dir eine Übernachtung an Land organisieren.

🧑‍🦽 Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität

Passagiere mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität haben besondere Rechte:

  • Kostenlose Hilfeleistungen: Anspruch auf kostenlose Hilfe beim Ein- und Ausschiffen sowie an Bord, sofern der Hilfsbedarf mindestens 48 Stunden vorher gemeldet wird.
  • Haftung bei Verlust oder Beschädigung: Beförderer haften für Schäden durch Verlust oder Beschädigung von Mobilitätshilfen oder sonstigen speziellen Ausrüstungen

📞 Informationspflichten der Reedereien

Reedereien sind verpflichtet, Passagiere über ihre Rechte zu informieren:

  • Verfügbarkeit von Informationen: Bereitstellung von Informationen über Fahrgastrechte auf der Website der Reederei.
  • Kontaktmöglichkeiten: Angabe einer gebührenfreien Telefonnummer für Anfragen zu Betriebsabläufen an Bord

🧾 Durchsetzung der Rechte

Sollten Passagiere ihre Rechte nicht durch die Reederei erhalten, können sie sich an die zuständigen nationalen Behörden wenden:

  • Deutschland: Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH).
  • Österreich: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte.

Diese Behörden bieten Unterstützung bei der Durchsetzung von Fahrgastrechten und können bei Streitigkeiten zwischen Passagieren und Reedereien vermitteln.

Ansonsten gibt es auf Reiserecht spezialisierte Anwälte die viel Erfahrung auch beim Thema Kreuzfahrten haben. Hier hilft es wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast.

❓ Häufig gestellte Fragen zu Fahrgastrechten bei Kreuzfahrten

Die Route meiner Kreuzfahrt wurde geändert – welche Rechte habe ich?

Wenn die Route aufgrund eines technischen Ausfalls, Notfalls oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse geändert wird, haben Passagiere Anspruch auf rechtzeitige Informationen über die Änderung sowie über den Stand der Arbeiten zur Behebung des Problems. Zudem besteht das Recht auf Betreuung durch die gut ausgebildete Schiffsbesatzung und gegebenenfalls auf Unterkunft, falls die Kreuzfahrt vorzeitig beendet werden muss.

Ein Hafen meiner Kreuzfahrt fällt aus – was kann ich tun?

Fällt ein geplanter Hafen aus, besteht Anspruch auf zeitnahe Information über die Änderung. Sollte die Ausschiffung nicht wie geplant möglich sein, haben Passagiere unter Umständen das Recht auf Unterkunft in einem Ersatzhafen. Bei vorzeitigem Abbruch der Reise aufgrund technischer Probleme oder außergewöhnlicher Umstände können zudem Teil- oder Vollerstattungen der Reisekosten geltend gemacht werden.

Meine Kreuzfahrt wurde storniert – welche Rechte habe ich?

Bei Stornierung der Kreuzfahrt durch die Reederei aufgrund technischer Probleme oder anderer Gründe haben Passagiere Anspruch auf vollständige Rückerstattung der Reisekosten. Alternativ kann die Reederei eine vergleichbare Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt anbieten. Alle Leistungen, wie z. B. Unterkunft oder Verpflegung, müssen angemessen bereitgestellt werden, bis die Rückreise erfolgt.

Ich habe einen Anschluss verpasst – gelten in diesem Fall auch die Fahrgastrechte?

Das hängt davon ab, ob es sich um eine Reisekette handelt.

Ob Ihre Buchung als Reisekette gilt, können Sie anhand Ihres Beförderungsausweises, Tickets oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen prüfen.

Eine Reisekette liegt vor, wenn ein durchgehender Beförderungsvertrag oder eine durchgehend gebuchte Reise besteht.

Die Fahrgastrechte gelten innerhalb einer Reisekette, allerdings nur innerhalb desselben Verkehrsträgers (z. B. nur Schiffe, Bus oder Bahn, nicht verkehrsträgerübergreifend).

Was passiert, wenn medizinische Hilfe an Bord benötigt wird?

Passagiere haben jederzeit Anspruch auf professionelle medizinische Notfallversorgung an Bord, insbesondere auf Hochseeschiffen. Diese Versorgung bleibt so lange gewährleistet, bis eine adäquate medizinische Betreuung an Land verfügbar ist.

Kann ich meine Rechte auf der Website der Reederei einsehen?

Ja. Nach EU-Vorgaben müssen Reedereien eine gebührenfreie Telefonnummer bereitstellen und die Fahrgastrechte auf ihrer Website veröffentlichen, sodass Passagiere jederzeit über ihre Rechte informiert sind.

Das Schiff kommt verspätet an – welche Entschädigung ist möglich?

Bei Verspätungen von Kreuzfahrtschiffen hängt die Höhe der Entschädigung von der planmäßigen Fahrtdauer und der Dauer der Verspätung ab.

Technische Störungen: Anspruch auf Teil- oder Vollerstattung, abhängig von der Dauer der Verspätung oder dem Abbruch der Reise

Verspätung über 90 Minuten: Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatzfahrt

Ausgenommen sind Fälle, in denen Wetterbedingungen oder Sicherheitsgründe die Verspätung verursacht haben.

Welche Rechte gelten bei einem Ausfall des Hauptgenerators?

Passagiere haben Anspruch auf eine Notstromversorgung, sodass Sicherheit, Klimaanlage, Licht und medizinische Versorgung weiterhin gewährleistet sind.

Gilt die Fahrgastrechteverordnung auch für Pauschalreisen?

Ja. Kreuzfahrten gelten als Pauschalreisen, daher gelten neben den Fahrgastrechten auch die Rechte aus dem Pauschalreiserecht. Das umfasst Rückerstattung, Ersatzreise oder Entschädigung bei Verspätung, Stornierung oder Abbruch.

Wie kann ich meine Rechte durchsetzen?

Passagiere sollten schriftlich reklamieren und Belege für zusätzliche Kosten oder entstandene Nachteile aufbewahren. Bei Schwierigkeiten kann das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) helfen, Ansprüche geltend zu machen. Alternativ gibt es auch Rechtsanwälte die sich auf Reisen und Kreuzfahrten spezialisiert haben.

✅ Fazit

Die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 stellt sicher, dass Kreuzfahrtpassagiere im Falle von Verspätungen, Annullierungen oder technischen Ausfällen nicht im Stich gelassen werden. Durch klare Regelungen zu Erstattungen, Entschädigungen und Unterstützung bei besonderen Bedürfnissen wird ein hohes Maß an Verbraucherschutz gewährleistet. Es ist ratsam, sich vor Reiseantritt über die spezifischen Rechte und Pflichten zu informieren, um im Bedarfsfall schnell und effektiv handeln zu können.

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